Breitbandausbau 2014/2015

Breitbandförderung - Richlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern vom 22. Nov. 2012

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Breitbandausbau im Erschließungsgebiet Asperthofen/Kleedorf/Unterkrumbach abgeschlossen

Das mit dem Breitbandausbau beauftragte Unternehmen Telekom Deutschland GmbH hat lt. Mitteilung vom 28.09.2015 die Arbeiten zur Errichtung eines neuen NGA-Netzes im Erschließungsgebiet zum 09.06.2015 abgeschlossen. Die vertraglich vereinbarten Bandbreiten wurden realisiert. Damit profitieren rund 220 Haushalte von dem Breitbandausbau und können nun mit Geschwindigkeiten von bis zu 50 Megabit pro Sekunde das Internet nutzen.

Kirchensittenbach, 08.10.2015

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Kooperationsvertrag

Stellungnahme der Gemeinde Kirchensittenbach bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)

Bestätigung_Kooperationsvertrag.pdf

Kirchensittenbach, 05.09.2014

 

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Zuwendungsbescheid

Die Gemeinde Kirchensittenbach hat am 24.07.2014 den Zuwendungsbescheid der Regierung von Mittelfranken durch Finanzminister Dr. Markus Söder überreicht bekommen.

Kirchensittenbach, 05.08.2014

 

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Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in dem von der Gemeinde Kirchensittenbach definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

 

Der Gemeinde Kirchensittenbach lagen innerhalb der Angebotsfrist insgesamt zwei Angebote der zum Teilnehmerwettbewerb zugelassenen drei Unternehmen vor.

Auf Grundlage der von einer Beratungsfirma vorgenommenen Angebotsauswertung hat der Gemeinderat am 02.07.2014 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt. Es ist beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Kooperationsvertrag abzuschließen.

Dies gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und der Bewilligung der staatlichen Förderung gemäß Breitbandrichtlinie.

Die Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag liegt der Gemeinde vor.

 

Kirchensittenbach, 03.07.2014

 

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Bekanntmachung Auswahlverfahren

Die Gemeinde Kirchensittenbach führt zur Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem von der Gemeinde Kirchensittenbach definierten Erschließungsgebiet ein Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) durch.

Download der Bekanntmachung:

Bekanntmachung_Auswahlverfahren.pdf  

 

Kirchensittenbach, 14.02.2014

 

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Dokumentation nach Nr. 4.1.3 BbR zu weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln, ungenügenden Investitionen und hohen Marktzutrittsschranken in "schwarzen Flecken" 

Nach Nr. 4.1.3 BbR ist die Gemeinde Kirchensittenbach verpflichtet, im Rahmen des Förderverfahrens:

1. zu analysieren und dokumentieren, dass die Deckung des tatsächlichen und prognostizierten Bedarfs an Breitbandinfrastruktur mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s und Upload-Geschwindigkeit von mindestens 2 Mbit/s nicht mit weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln erreicht werden kann, und

2. nachzuweisen, dass im Rahmen der Markterkundung die im Erschließungsgebiet vorhandenen Netzbetreiber einzeln schriftlich zu ihren Ausbauplänen befragt worden sind und die danach für den Netzausbau/die Netzmodernisierung getätigten und geplanten Investitionen für eine Bedarfsdeckung nicht ausreichen und es hohe Marktzutrittsschranken für eine NGA-Versorgung gibt.

- Dokumentation nach Nr. 4.1.3 BbR

 

Stellungnahme Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat auf unsere Anfrage v. 14.11.2013 folgende Stellungnahme am 22.11.2013 abgegeben:

- Stellungnahme Bundesnetzagentur

 

Kirchensittenbach, 20.01.2014

 

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Ergebnis der Markterkundung

Die Gemeinde Kirchensittenbach hat im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) ein Markterkundungsverfahren durchgeführt.

Das Ergebnis ist in nachfolgendem Dokument dargestellt:

- Ergebnis Markterkundung

 

Kirchensittenbach, 20.01.2014

 

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Markterkundung

Die Gemeinde Kirchensittenbach führt im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) ein

  M a r k t e r k u n d u n g s v e r f a h r e n

durch.

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort, wo er nicht marktgetrieben erfolgt.

Eine Bedarfsermittlung der Gemeinde Kirchensittenbach hat ergeben, dass 2 Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben - Link zur Bedarfsabfrage - . Die Gemeinde Kirchensittenbach hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs ein Erschließungsgebiet für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt - Link zur Karte - .

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.

Die Gemeinde Kirchensittenbach bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,

• ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte  Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw.

•  ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten werden.

Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie, einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Gemeinde bis spätestens  20.12.2013  zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Gemeinde kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Gemeinde mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.

Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.

Kirchensittenbach, 14.11.2013

GEMEINDE KIRCHENSITTENBACH

i.V.  B o c k,  2. Bürgermeister

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Veröffentlichung des Ergebnisses der Ist- und Bedarfsermittlung

Die Gemeinde Kirchensittenbach hat im Kumulationsgebiet Aspertshofen/Kleedorf/Unterkrumbach Unternehmen i.S. v. § 2 Absatz 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) entsprechend Nr. 4.1.1 Abs. 3 Breibandrichtlinie befragt. Das Ergebnis ist nachfolgend dargestellt:

- Ergebnis Ist- und Bedarfsermittlung

- Karte Ist- und Bedarfsermittlung

 

 14. September 2013

 

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Bedarfsermittlung für Breitbanddienste

Der Freistaat Bayern beabsichtigt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) zu fördern.

Die Gemeinde Kirchensittenbach hat ein Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte. Das Erschließungsgebiet umfasst die Ortsteile Aspertshofen, Kleedorf und Unterkrumbach als Kumulationsgebiet. Grundlage für eine Erschließung ist der entsprechende Bedarf der in diesem Gebiet angesiedelten Unternehmen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).

Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den in Absatz eins genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets befriedigt werden.

Die Gemeinde Kirchensittenbach führt eine Bedarfsermittlung durch und bittet alle Unternehmen in den betreffenden Ortsteilen ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet mit dem unten angegebenen Formular bis zum 28.06.2013 zu melden.

Die Angaben im Rahmen dieser Bedarfsermittlung sind für Sie freiwillig und sollen der Ermittlung von notwendigen Breitbandanschlüssen dienen. 

 

Nachfolgend können folgende Unterlagen abgerufen werden:

Fragebogen Bedarfsermittlung für Breitbanddienste

Karte vorläufiges Erschließungsgebiet 

 

Veröffentlicht: 21. Mai 2013 

 

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Kondaktdaten:

Gemeinde Kirchensittenbach

Rathausgasse 1

91241 Kirchensittenbach

Tel: 09151/8640-0

Fax: 09151/8640-40

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